2012 bis dato
Hessen
19 Tonabbauflächen innerhalb und außerhalb Natura-2000 Gebieten. Die Rahmenvereinbarung wurde zum Schutz der Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie, wie z.B. Gelbbauchunke und Kammmolch, sowie zum Schutz weiterer an Pionierhabitate angepasster Amphibien-Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (insbesondere Laubfrosch, Kreuzkröte, Geburtshelferkröte) und der an Grubenhabitate angepassten europäischen Vogelarten (insbesondere Uhu, Wanderfalke, Uferschwalbe, Steinschmätzer, Schwarzkehlchen, Flussregenpfeifer) geschlossen.
Christian Reim
Bundesverband Keramische Rohstoffe und Industrieminerale
reim@bkri.de