Rahmenvereinbarungen über den Schutz von FFH-Arten und Vogelarten beim Abbau keramischer Rohstoffe (Hessen)

  • Beteiligte Organisationen:
    • Umweltministerium Hessen
    • Bundesverband Keramische Rohstoffe und Industrieminerale
    Laufzeit des Projekts:

    2012 bis dato

    Räumliche Geltung:

    Hessen

    Beschreibung:

    19 Tonabbauflächen innerhalb und außerhalb Natura-2000 Gebieten. Die Rahmenvereinbarung wurde zum Schutz der Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie, wie z.B. Gelbbauchunke und Kammmolch, sowie zum Schutz weiterer an Pionierhabitate angepasster Amphibien-Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (insbesondere Laubfrosch, Kreuzkröte, Geburtshelferkröte) und der an Grubenhabitate angepassten europäischen Vogelarten (insbesondere Uhu, Wanderfalke, Uferschwalbe, Steinschmätzer, Schwarzkehlchen, Flussregenpfeifer) geschlossen.

    Ansprechpartner:

    Christian Reim
    Bundesverband Keramische Rohstoffe und Industrieminerale
    reim@bkri.de


    Quelle: BKRI e.V.
    Quelle: BKRI e.V.
    Quelle: SIBELCO Deutschland GmbH
    Quelle: SIBELCO Deutschland GmbH