2016 bis dato
Hessen
Die Rahmenvereinbarung dient der Förderung der an Pionierhabitate angepassten Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinien, z.B. Gelbbauchunke, Kammmolch, Laubfrosch, Kreuzkröte oder Geburtshelferkröte. Zielarten nach der Vogelschutzrichtlinie sind z.B. Uferschwalbe, Steinschmätzer oder Flussregenpfeifer. Unternehmen beteiligen sich auf freiwilliger Basis, hoffen aber vorerst auf die Herstellung von Rechtssicherheit zum Thema "Natur auf Zeit".
Philipp Rosenberg
Industrieverband Steine und Erden e. V.
Neustadt/Weinstraße
philipp.rosenberg@ivn.de